AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Abschlussball der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach am 18. November 2023

1 Grundlegende Bestimmungen I Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschlussball der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach, Residenzstraße 8, 91522 Ansbach, vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr.-Ing. Sascha Müller-Feuerstein, – nachfolgend „Hochschule Ansbach“ genannt – und den Veranstaltungsbesucherinnen und den Veranstaltungsbesuchern – nachfolgend „Gast“ und/oder „Gäste“ genannt – welche den Abschlussball der Hochschule Ansbach am 18. November 2023 besuchen.

1.2 Die Gäste erkennen mit Bestellung oder Erwerb der Eintrittskarte(n) für den Abschlussball der Hochschule Ansbach diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abschlussball der Hochschule Ansbach als verbindlich für sich und alle Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung an.

1.3 Ein Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen besteht nur, soweit der Gast über eine geltende Eintrittskarte oder vergleichbare Zutrittsberechtigung verfügt.

2 Vertragsgegenstand I Durchführung der Veranstaltung

2.1 Vertragsgegenstand ist die Möglichkeit des Besuchs des Abschlussballs der Hochschule Ansbach, dem diese AGB zugrunde liegt. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung und die Zugangsvoraussetzungen (z.B. notwendige Eintrittskarten), finden Sie auf der Veranstaltungsseite im Internet auf www.hs-ansbach.de.

2.2 Die Hochschule Ansbach gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Hochschule Ansbach weist vorsorglich darauf hin, dass die Hochschule Ansbach nicht garantieren kann, dass der Veranstaltungsort am Tag der Veranstaltung beheizt wird. Zudem kann aus Infektionsschutzgründen die regelmäßige Lüftung des Veranstaltungsortes auch bei kühlen Außentemperaturen erforderlich sein. Die Gäste werden daher ausdrücklich aufgefordert, für den Bedarfsfall warme Kleidung zur Veranstaltung mitzubringen.

3 Anmeldung

Der Anmeldezeitraum beginnt am 21.07.2023 und endet am 20.10.2023. Nur solange der Vorrat reicht.

Bei minderjährigen Gästen ist das Alter bei der Anmeldung anzugeben.

4 Preise

4.1 Der Ticketpreis für den offiziellen Teil beträgt pro Person 60 Euro (brutto).

4.2 In diesem Ticketpreis enthalten sind Sektempfang, Urkundenverleihung innerhalb des Festaktes, Galadinner mit Wein und Wasser auf den Tischen. Alle sonstigen Getränke sind nicht im Ticketpreis enthalten.

4.3 Der Ticketpreis für die After-Show-Party (21:30-02:00 Uhr) beträgt 15€ (brutto).

5 Stornobedingungen

Eine Rückgabe der Tickets ist bis einschließlich 20.10.2023 gegen volle Erstattung des Ticketpreises möglich.
Bei Rückgabe der Tickets bis einschließlich 02.11.2023 erfolgt eine Erstattung des Ticketpreises in Höhe von 40 % des Ticketpreises.
Ab 03.11.2023 ist keine Erstattung des Ticketpreises mehr möglich.

6 Anfangszeiten und Einlass

Nur die offiziell von der Hochschule Ansbach betriebene Webseite
(www.hs-ansbach.de) sowie die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) des Abschlussballs. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Hochschule Ansbach keine Gewähr.

7 Garderobe

Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, Kleidungsstücke an der Garderobe zur Aufbewahrung abzugeben. Dem Gast wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Gast zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Gast seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen der Veranstaltung werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die Hochschule Ansbach die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Sollte es kein Garderobenpersonal geben, so wird für die abgelegten Kleidungsstücke keine Haftung übernommen.

8 Fundsachen

Gegenstände aller Art, die auf dem Gelände und in Räumen des Onoldiasaales gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

9 Bild-, Film- und Tonaufnahmen

9.1 Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären die Gäste ihr unwiderrufliches und unentgeltliches Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Person im Rahmen der Veranstaltung sowie zur Nutzung und Verwertung der Bildnisse durch die Hochschule Ansbach (Soziale Medien, Presse, Druckprodukte). Die Hochschule Ansbach kann nicht gewährleisten, dass Sie nicht auf einer der Bildaufnahmen zu sehen sind, die durch die Hochschule Ansbach genutzt werden.

9.2 Das Herstellen von gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste ist im Veranstaltungsort grundsätzlich untersagt. Gewerbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hochschule Ansbach. Die Hochschule Ansbach ist berechtigt, ihre Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines an sie zu zahlenden Entgelts abhängig zu machen. Die Hochschule Ansbach ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten Berichterstattung zu unterrichten.

9.3 Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen in Ziffer 8.2 können Schadensersatzansprüche zur Folge haben oder Maßnahmen nach Ziffer 12.1 nach sich ziehen.

10 Sicherheitsbestimmungen

Es gilt grundsätzlich die Bayerische Versammlungsstättenverordnung. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.

11 Datenschutz

Es gelten die Datenschutzhinweise der Hochschule Ansbach unter dem Link https://www.hs-ansbach.de/datenschutz/

12 Hausrecht

12.1 Die Stadt Ansbach übt auf dem Gelände und in den Räumen der Veranstaltung das Hausrecht aus. Die Hochschule ist als Veranstalter für die Dauer der Veranstaltung sowie vor und nach der Veranstaltung berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zur Wahrung des Hausrechts der Stadt Ansbach zu ergreifen. Insbesondere können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen sowie in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

12.2 Technische Geräte, insbesondere Mobilfunkgeräte, Pager und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während des Abschlussballs im Veranstaltungsort auszuschalten.

12.3 Die Mitnahme eigener Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind in der Regel nicht gestattet.

12.4 Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

12.5 Sofern der Eintritt zu einer bestimmten Veranstaltung an einen bestimmten Platz gebunden ist, darf der Gast lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen.

12.6 Das private Anbieten und Weiterveräußern von Eintrittskarten auf dem Gelände oder in den Räumen der Hochschule Ansbach ist untersagt.

12.7 Den Anweisungen des Personals der Hochschule Ansbach ist Folge zu leisten.

13 Haftung I Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe

13.1 Für Schäden jeder Art, die ein Gast in den Räumen oder auf dem Gelände der Hochschule Ansbach und/oder am Veranstaltungsort erleidet, haftet die Hochschule Ansbach, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.

13.2 Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Infektionsschutzgründen, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche der Gäste gegenüber der Hochschule Ansbach, gleich welcher Art, ausgeschlossen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Bei Verlegung der Veranstaltung behalten die Karten ihre Gültigkeit.

13.3 Die Hochschule Ansbach haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

13.4 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 10.1 bis 10.3 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

14 Jugendschutz

Für den Abschlussball gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Abschlussball nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen den Abschlussball bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen, ab 24 Uhr nur mit personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Person. Bei Teilnahme Minderjähriger ist die Hochschule Ansbach bei der Anmeldung und beim Betreten der Veranstaltung zu informieren. Das Alter der minderjährigen Person ist anzugeben. In jedem Fall ist es zwingend notwendig, dass Kinder und Jugendliche sowie Begleitpersonen einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen.

15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

16 Anwendbares Recht I Gerichtsstand I Sonstiges

16.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregelungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Bezüglich Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, sofern hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

16.3 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehungen gem. Ziffer 2 „Vertragsgegenstand /Durchführung der Veranstaltung“ zwischen der Hochschule Ansbach und den Gästen ist Ansbach.

16.4 Der Gerichtsstand ist der Sitz der Hochschule Ansbach, sofern die Gäste nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sind. Das Gleiche gilt, wenn die Gäste keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Hochschule Ansbach ist in den vorstehenden Fällen jedoch berechtigt, das Gericht am Sitz der Gäste anzurufen.

16.5 Die Hochschule Ansbach behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern